Tarifkonforme Entlohnung und ehrliche Kalkulation – Sie können uns vertrauen!
Mit der Aufnahme unseres Handwerks in das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) 2007 wurde ein wichtiger Schritt in Richtung fairer Wettbewerb gemacht. Das Gesetz soll einerseits die schwarzen Schafe herausfiltern, die mit Dumping-Preisen die gesamte Branche schädigen, und andererseits vor allem Arbeitnehmern gleiche Arbeitsbedingungen wie Tariflöhne und Urlaubsanspruch garantieren.
Das Arbeitnehmerentsendegesetz richtet sich nicht nur an den Dienstleister, sondern auch an Unternehmer, die Aufträge für Reinigungsleistungen vergeben. Für den Auftraggeber besteht also ein Mithaftungsrisiko. Er kann für Verstöße des von ihm beauftragten Reinigungsunternehmers ordnungswidrigkeitsrechtlich verfolgt werden. Diese Ordnungswidrigkeit kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden und ist mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro verbunden.
Wir geben Ihnen die Gewissheit, dass Sie mit uns einen seriösen und vertrauenswürdigen Partner engagieren: 
- Als Mitglied der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. haben wir uns der tarifgerechten Entlohnung unserer Mitarbeiter verpflichtet.
- Aus unserer Kalkulation können Sie eindeutig entnehmen, dass der veranschlagte Stundenverrechnungssatz den Tariflohn wie auch die gesetzlichen Abgaben sicherstellt.
- Unsere Leistungszahlen – also die Quadratmeterleistung einer Reinigungskraft pro Stunde – ist so definiert, dass die Reinigungskraft ihr Revier auch tatsächlich in der angegebenen Zeit reinigen kann.
- Auf Wunsch führen wir auch eine Probereinigung durch, damit Sie sich von unserer qualitativ hochwertigen Reinigungsleistung und unseren realistischen Leistungsangaben überzeugen können.
